Institutioneller Gewaltschutz

 

Mit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes vom 10.06.2021
fordern die zuständigen Behörden die Implementierung eines
Gewaltschutzkonzeptes im Sinne des § 37a SGB IX von allen
Rehabilitationseinrichtungen.

Viele Einrichtungen erleben die komplexen und spezifischen Anforderungen, die mit der Erstellung und Implementierung eines Gewaltschutzkonzeptes einhergehen als sehr hohe Belastung. Es ist vielfach nicht möglich, diese neben den alltäglichen Aufgaben aus eigenen Ressourcen anforderungskonform und fristgerecht erfüllen zu können.

Aufgrund unserer Expertise in den Bereichen Qualitätsmanagement und
Betriebliches Gesundheitsmanagement, sind wir in der Lage, die
geforderten Analysen fachgerecht zu erstellen und auszuwerten
sowie die abzuleitenden Prozesse und Dokumente in bestehende (QM) Strukturen einzupassen.
Hierbei legen wir größten Wert auf die Vermeidung einer Überregulation.

Unser Angebot richtet sich an Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, wie z.B. Eingliederungs- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Pflegeeinrichtungen.

Unser Angebot umfasst die vollständige Beratung und Unterstützung bei der Erstellung, Überarbeitung und Implementierung Ihres
Gewaltschutzkonzeptes nach den aktuellen Anforderungen, samt aller geforderten Analysen, Ablaufpläne und Mitarbeiterschulungen.

Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende und sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen nach einem kostenlosen Beratungsgespräch
ein unverbindliches Angebot.

Hier finden Sie unsere Seminare zum Gewaltschutz